Aktivist demontierte Kickl-Kletterroute am Hochschwab – 120 Sozialstunden
Ein 26-jähriger Deutscher sabotierte im März 2025 eine Route am Hochschwab, die FPÖ-Chef Kickl miterstbestiegen hatte. Das Bezirksgericht Bruck verurteilte ihn zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

120 Sozialstunden nach Sabotage an Kickl-Kletterroute am Hochschwab
Ein 26-jähriger deutscher Staatsbürger muss innerhalb weniger Monate 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – so lautet das Urteil des Bezirksgerichts Bruck nach der Sabotage der Kletterroute „Geheimer Schwob" am Hochschwab. Wie die Kleine Zeitung berichtet, war der Angeklagte geständig und zeigte sich kooperativ.
Die Route war 2019 von einem bekannten Bergführer erstellt und unter anderem gemeinsam mit FPÖ-Obmann Herbert Kickl erstbestiegen worden. Im März 2025 demontierte der Student 37 von 39 Bohrhakenlaschen samt Befestigungen – teils mit einer Flex. Der entstandene Sachschaden beläuft sich laut Staatsanwalt auf 262 Euro.
Die Aktion löste eine heftige politische Debatte aus. Linke Aktivisten kommentierten die Sabotage mit dem Satz „Faschisten aus dem Gebirge jagen". Aus dem rechten Lager wurde der Vorfall als „linksextremer Aktivismus" verurteilt und die Gefährdung anderer Kletterer angeprangert.
Am Donnerstag verhandelte Richter Michael Auracher – selbst langjähriges Bergrettungsmitglied und mit der Hochschwabregion vertraut – den Fall unter großem öffentlichen Interesse. Neben Medienvertretern saßen auch einzelne Alpinisten im Gerichtssaal. Kickl selbst war am Verfahren nicht beteiligt und sagte nicht aus; der Ersteller der Route machte keinen Schadenersatz geltend und erschien nicht.
Nach seinen Beweggründen befragt, erklärte der Student, er habe ein Zeichen gegen Kickl sowie gegen den Routen-Ersteller setzen wollen, dem er wiederholt NS-Anspielungen in Routennamen vorwirft. „Eine hat er etwa Swastika genannt. Ich finde, er ist ein Faschist", sagte der Angeklagte.
Auracher entgegnete, er könne keine Einvernehmung der Berge im nationalsozialistischen Sinne erkennen. Außerdem sei Kickl als Erstbegeher erst durch die Sabotage-Aktion selbst in die breite Öffentlichkeit gelangt. Für die rechtliche Beurteilung der vorgeworfenen Straftaten – Sachbeschädigung und Diebstahl – sei der politische Kontext jedoch unerheblich: „Die Tat ist davon losgelöst zu betrachten."
Den Vorwurf der Gefährdung anderer Kletterer wies der Richter ebenfalls zurück: Da die Route nahezu vollständig abmontiert worden sei, hätte niemand sie unwissentlich betreten.
Da der Angeklagte bisher unbescholten ist und die Tat gestand, bot Auracher eine Diversion an. Neben einem Pauschalkostenbeitrag von 100 Euro muss der Student die 120 Sozialstunden nachweisen – etwa bei alpinen Vereinen bei Müllräumungs- oder Wegmarkierungsarbeiten. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab; das Verfahren wurde bis zur Ableistung der Stunden formal vertagt.
Die Verteidigerin fragte an, ob stattdessen eine Geldbuße möglich wäre, da ihr Mandant sich ohnehin für den Umweltschutz in den Bergen engagiere. Auracher lehnte ab: „Er hat einen Teil in der Natur zerstört und jetzt soll er ihr auch wieder etwas zurückgeben."
Source: Kleine Zeitung