Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt – Freispruch im Jagdgewehr-Fall

René Benko wurde erstinstanzlich wegen schweren Betrugs an der Haselsteiner-Familienstiftung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Verfahren um ein vergoldetes Jagdgewehr erfolgte ein Freispruch.

Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt – Freispruch im Jagdgewehr-Fall

Ersturteil in Innsbruck: Benko schuldig im Fall Haselsteiner

René Benko hat in Innsbruck eine weitere Freiheitsstrafe erhalten. Wie krone.at berichtet, wurde der Signa-Gründer erstinstanzlich wegen schweren Betrugs an der Familienstiftung von Hans Peter Haselsteiner zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Gericht zufolge hatte Benko Haselsteiner dazu gebracht, ihm fünf Millionen Euro unter Abgabe einer persönlichen Garantie vorzustrecken. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Benko die Rückzahlung zugesichert hatte. Haselsteiner selbst hatte vor Gericht ausgesagt, Benko habe ihm „Stein und Bein" geschworen, das Geld zurückzuzahlen: „Das war ausgemacht zwischen uns." Einen Aktienkauf als Hintergrund der Transaktion verneinte Haselsteiner ausdrücklich.

Abgehörtes Telefonat belastet Benko

Am zweiten Verhandlungstag wurde ein abgehörtes Telefonat aus der Zeit nach der Signa-Insolvenz verlesen. Darin warf Haselsteiner seinem ehemaligen Geschäftspartner vor, ihn hinzuhalten: „Es glaubt dir keiner, dass du keine fünf Millionen mehr hast."

Zudem sagte der Unternehmer und Sanierer Erhard Grossnigg aus, ein langjähriger Freund Haselsteiners, der seinerzeit mit der Rettung der Signa betraut worden war. Er beschrieb die Konzernstruktur als außergewöhnlich komplex: „So ein Unternehmen habe ich noch nie gesehen." Er habe sich mehrere Tage allein mit der Struktur des Signa-Konstrukts auseinandersetzen müssen.

Freispruch im Verfahren um vergoldetes Jagdgewehr

Im zweiten Verfahrensstrang ging es um eine luxuriöse Jagdwaffe mit Goldverzierung im Wert von 80.000 Euro. Benko soll das Gewehr vor dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verborgen haben, um die Befriedigung von Gläubigerforderungen zu verhindern oder zu schmälern. Der 49-Jährige bestritt die Vorwürfe: Das Gewehr sei „einfach übersehen worden", und er habe es aufbewahrt, weil er der „waffenrechtlich Verantwortliche" gewesen sei. Das Gericht folgte seiner Argumentation und sprach ihn frei.

Zweites Urteil innerhalb weniger Monate

Bereits Ende September war Benko in einer anderen Causa in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft, die er mittels Fußfessel in einer Innsbrucker Wohnung verbringt. Auch das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Source: Google News AT — Crime (de)

Read this article in English