Explosion in Autobahnraststation: Zwei Mitarbeiter in Leoben bedingt verurteilt

Zwei 21-Jährige verursachten im Juni mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln eine Explosion im Keller eines Autobahnrestaurants. Das Landesgericht Leoben verurteilte beide zu acht Monaten bedingter Haft.

Explosion in Autobahnraststation: Zwei Mitarbeiter in Leoben bedingt verurteilt

Küchenmitarbeiter zündelten im Lagerraum – Explosion verletzte einen von beiden schwer

Zwei 21-jährige Küchenmitarbeiter haben im Juni in einem Autobahnrestaurant im Bezirk Leoben mit hochentzündlichen Putz- und Desinfektionsmitteln herumgespielt und dabei eine heftige Explosion ausgelöst. Wie die Kleine Zeitung berichtet, verurteilte das Landesgericht Leoben beide Angeklagten zu jeweils acht Monaten bedingter Haft.

Strafrichter Peter Wilhelm sprach am Ende des Prozesses von einem äußerst milden Urteil angesichts der Fakten. „Sie haben beide ein Riesenglück gehabt. Ich hoffe, das ist Ihnen klar", sagte Wilhelm zu den beiden Angeklagten.

Explosion im Keller, Gäste im Erdgeschoß

Der Vorfall ereignete sich in einem Lagerraum im Keller der Raststation. Die beiden Männer, die dort als Küchenmitarbeiter angestellt waren, zündelten mit einem Spray zur Kaugummientfernung sowie einem Desinfektionsmittel in dem kleinen, geschlossenen Raum. Es folgte ein schlagartiger Knall – eine heftige Explosion, die einen der beiden schwer verletzte. Er erlitt Verbrennungen zweiten Grades an sieben Prozent seines Körpers.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls hielten sich zwischen 30 und 40 Gäste im Erdgeschoß des Restaurants auf. Alle konnten unverletzt evakuiert werden. „Auch die vier Mitarbeiter kamen unverletzt davon", erklärte Staatsanwältin Carolin Bauer, Leiterin der Staatsanwaltschaft Leoben.

Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung und Gemeingefährdung

Beide Angeklagten wurden wegen schwerer Sachbeschädigung sowie fahrlässiger Gemeingefährdung verurteilt. Einer der beiden erhielt zusätzlich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der festgestellte Sachschaden beläuft sich auf 18.000 Euro.

Warum sie auf die Idee gekommen seien, mit den entzündlichen Mitteln zu hantieren, konnten die Angeklagten nicht schlüssig erklären. Auf Nachfrage von Staatsanwältin Bauer, ob es Stress oder Ärger mit dem Arbeitgeber gegeben habe, verneinten beide mehrfach. „Nein, wir waren sehr zufrieden", betonten sie. „Ich weiß es nicht, warum", sagte einer der beiden auf die Frage nach den Beweggründen.

Richter: „Hätte Ihnen die ganze Bude um die Ohren fliegen können"

Richter Wilhelm machte im Prozess deutlich, wie knapp eine weit schlimmere Katastrophe abgewendet worden war. „Es hätte Ihnen auch die ganze Bude um die Ohren fliegen können. Dann wären Sie selbst entweder tot gewesen oder Sie hätten einen Prozess wegen Mordes am Hals, wenn andere Mitarbeiter oder Gäste durch ihr Handeln ums Leben gekommen wären", so Wilhelm. Die Angeklagten nickten.

Bis zuletzt waren sich die beiden uneinig über die Hauptverantwortung: Einer gab an, gemeinsam gehandelt zu haben; der andere behauptete, das Entzünden der Flamme sei allein die Entscheidung des Mitangeklagten gewesen. Nur einer bekannte sich vollinhaltlich schuldig, der andere sah sich lediglich „teilweise" verantwortlich.

Nach der Urteilsverkündung erklärten beide Angeklagten Rechtsmittelverzicht. Staatsanwältin Bauer zeigte sich mit dem Urteil einverstanden.

Source: Kleine Zeitung

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