Zwölf Jahre Haft für IS-Terrorpläne: Wiener in Graz verurteilt
Ein 35-jähriger Wiener wurde vom Grazer Schöffengericht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Radikalisierung in der Karlau: Wiener plant IS-Anschlag in Graz
Das Grazer Straflandesgericht hat einen 35-jährigen Wiener wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wie die Kleine Zeitung berichtet, soll sich der mehrfach vorbestrafte Familienvater während seiner Haft in der Grazer Karlau radikalisiert und Anschlagspläne im Namen des Islamischen Staates geschmiedet haben.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte betont religiös moderat: „Ich lese zwar den Koran, nehme aber Drogen." Er beteuerte seine Unschuld und bezeichnete die Belastungen durch seinen ehemaligen Zellengenossen als „komplett unverständlich". Der frühere Katholik gab an, nach seiner Entlassung lediglich ein normales Leben führen zu wollen – sein Kind sehen, Arbeit finden.
Die Staatsanwältin zeichnete vor dem Schöffengericht ein gegenteiliges Bild. Der Angeklagte habe IS-Gedankengut unterstützt und nach seiner Entlassung einen Anschlag geplant, bei dem „Ungläubige sterben" sollten. Er sei unmittelbar nach der Haftentlassung festgenommen worden. Die Anklagebehörde verwies zudem auf einen Bezug zum Wien-Attentat: Der Angeklagte soll versucht haben, einen Mann zu kontaktieren, der mit jenem Anschlag in Verbindung steht und inzwischen nach Bosnien abgeschoben wurde.
Der Verteidiger bestritt die Vorwürfe scharf und sah die Anklagebasis als zu dünn an: „Die Anklage beruht einzig und allein auf der Aussage eines Mithäftlings." Offen bleibe, wie, wo und wann ein Anschlag hätte stattfinden sollen. Sein Mandant sei lediglich konvertiert, trage aber kein radikal-islamistisches Gedankengut in sich.
Der entscheidende Belastungszeuge – selbst wegen IS-Mitgliedschaft verurteilt – blieb bei seiner Aussage. Er schilderte, wie sein ehemaliger Zellengenosse im Gefängnis eine „Gehirnwäsche" erhalten habe und plötzlich von Anschlagsplänen gesprochen habe. Konkret sei der Angeklagte zwar nicht geworden, doch habe er die Information melden müssen: „Wenn ich von einem Anschlag weiß, muss ich das machen – es könnte ja auch meine Familie treffen." Auf die Frage, warum er seinen Mithäftling angezeigt habe – was im Gefängnisalltag selten vorkomme – antwortete er: „Wenn es um einen Anschlag geht, kann es jeden treffen."
Zusätzlich belastend wirkten USB-Sticks, die vollgepackt mit IS-Kampfnasheeds sichergestellt worden waren. Der Angeklagte erklärte, den Stick lediglich für Filme und Musik genutzt zu haben.
Der Vorsitzende Richter begründete den Schuldspruch mit der fehlenden Glaubwürdigkeit des Angeklagten: „Ihre Angaben waren im Gegensatz zu jenen des Zeugen nicht glaubwürdig." Das Urteil von zwölf Jahren Haft ist noch nicht rechtskräftig.
Source: Kleine Zeitung